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SSL – Verschlüsselung ist Pflicht für Webseiten

SSL-Verschlüsselung wird Pflicht!

Verfügt Ihre Webseite über ein Kontaktformular?
Dann haben Sie inzwischen die Pflicht, Ihre Webseite per SSL zu verschlüsseln.

Entgegen einiger Meinungen, dass eine SSL-Verschlüsselung nur für Webseiten mit Shops oder Kreditkartenabfragen verpflichtend ist, besteht diese Pflicht tatsächlich schon bei einem simplen Kontaktformular.

Bei all diesen Seiten muss die SSL-Verschlüsselung im Nachhinein eingepflegt werden, außerdem wird ein anerkanntes SSL Zertifikat benötigt!

Die einzige Alternative wäre das Kontaktformular einfach von der Webseite zu entfernen, jedoch bietet die SSL-Verschlüsselung noch weitere Vorteile. Google platziert SSL-verschlüsselte Seiten besser als nicht verschlüsselte Seiten, des Weiteren hat Google in Zukunft vor nicht verschlüsselte Seiten mit einem roten X zu kennzeichnen.

Nicht zu vergessen ist auch das Vertrauen, das man durch eine SSL-Verschlüsselung bei seinen Kunden erweckt.

Was kostet eine SSL-Verschlüsselung?

Das SSL Zertifikat selber hat einen monatlichen Festpreis, das variiert je nach Provider und Art des Zertifikates.

Für unsere Webhosting Kunden kostet das Zertifikat aktuell 30 € (netto) im Jahr.

Die Einrichtung des Zertifikates ist ein weiterer Kostenpunkt und sollte nur von Webdesignern oder Internetagenturen durchgeführt werden.

Es reicht nicht ein Zertifikat zu kaufen und diese dann auf der Seite zu installieren, der Zeitaufwand und die damit einhergehenden Kosten hängen von der Komplexität ihrer Webseite ab, daher kann man hier keinen festen Betrag nennen. Das grüne Schloss oder die grüne Zeile erscheint erst, wenn das komplette SSL Zertifikat korrekt in die Seite eingebunden wurde.

 

Wir verschlüsseln ihre Webseite für Sie von A bis Z

Sie wollen ihre Webseite SSL verschlüsseln?

Dann sprechen Sie uns einfach an! Von der Auswahl des richtigen Zertifikats bis hin zum erwünschten grünen Schloss – Symbol richten wir für Sie alles ein.

Ihre Kunden werden es Ihnen mit Vertrauen danken!

Wie ist die Rechtslage?

In Paragraf 13, Absatz 7 des Telemediengesetzes (TMG) ist für Betreiber von geschäftlichen Webseiten geregelt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. bei Kontaktformularen) durch ein anerkanntes Verschlüsselungsverfahren gesichert sein muss.

Was sind die Rechtsfolgen bei Nichtumsetzung?

Das kann teuer werden!

EIN VERSTOSS GEGEN § 13 ABS. 7 SATZ 1 UND SATZ 2 BUCHSTABE A) TMG STELLT GEM. § 16 ABS. 2 NR. 3 TMG EINE ORDNUNGSWIDRIGKEIT DAR, WELCHE NACH § 16 ABS. 3 TMG MIT EINE GELDBUSSE VON BIS ZU 50.000,- EUR JE VERSTOSS GEAHNDET WERDEN KANN.

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